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07.09.2026

Brüssel will Beschränkungen für Airbnb in angespannten Gebieten erleichtern

Façade d'un immeuble urbain avec panneau lié aux locations touristiques

Die Europäische Kommission beabsichtigt, ein Gesetz vorzuschlagen, das Kommunen dabei unterstützt, Kurzzeitvermietungen und den Kauf von Immobilien zu diesem Zweck in Gebieten mit Wohnungsnot einzuschränken – eine Maßnahme, die den Druck auf den Immobilienmarkt und den Übertourismus dämpfen soll.

Eine europäische Initiative zur Unterstützung der Städte

Die Europäische Kommission wird diese Woche einen Vorschlag vorlegen, der ursprünglich für Ende 2025 angekündigt worden war, im Rahmen eines beispiellosen Plans gegen die Wohnungsnot. Laut einem der AFP vorliegenden Arbeitstext würde der Entwurf Städten, Regionen und anderen Gebietskörperschaften die Befugnis geben, den Zugang zu Kurzzeitvermietungen einzuschränken und den Erwerb von Immobilien, die ausschließlich für diese Tätigkeit bestimmt sind, zu reglementieren – in Zonen, die als „unter Wohnungsdruck stehende“ Gebiete klassifiziert sind.

Was der Entwurf vorsieht

Zu den Kriterien für diese Zonen gehört unter anderem die Kluft zwischen Wohnungspreisen und den Einkommen der Bewohner. Der Vorschlag schließt Eigentümer aus, die ihre Hauptwohnung nur für kurze Zeiträume vermieten.

„Die Wohnungskrise in Europa erfordert strukturelle Lösungen, und dieses Gesetz sollte sich auf die Erhöhung des Wohnungsangebots konzentrieren.“ — Airbnb-Sprecher

Hintergrund und nationale Maßnahmen

Die EU verzeichnet innerhalb von 15 Jahren einen Anstieg der Wohnungspreise um 60 % und der Mieten um rund 30 %, so das europäische Statistikamt. In Frankreich reformiert das Finanzgesetz 2026 die Besteuerung leerstehender Wohnungen: Ab dem 1. Januar 2027 wird die zusammengeführte Steuer im ersten Jahr 17 % betragen, dann 34 % (Gemeinden können diese Sätze auf 30 % bzw. 60 % anheben). Paris wird die Höchstsätze anwenden. Zudem verschärft das Gesetz Le Meur, verkündet am 19. November 2024, bereits die Regulierung touristischer möblierter Unterkünfte.

Erwartete Auswirkungen

  • Für die Gebietskörperschaften: ein gestärkter rechtlicher Rahmen, um gegen den Übertourismus vorzugehen.
  • Für Eigentümer und Investoren: erhöhte regulatorische Unsicherheit; lokale Prüfungen vor einem Kauf sind erforderlich.
  • Für den Tourismus: mögliche Reduzierung des touristischen Angebots in stark besuchten Zentren, mit Verlagerungseffekten der Besucherströme.

Quellen :